Die Wasserkraftreserve für den Winter 2022/2023
Im Oktober 2022 hat die Swissgrid den Strom für die Wasserkraftreserve beschafft. Diese Beschaffung hat Mehrkosten zur Folge, die von allen Schweizer Stromkonsumenten getragen werden. Der Artikel zeigt die Funktionsweise, die entstehenden Kosten und deren Finanzierung und geht der Frage nach, welche Auswirkungen dies auf die Netzbetreiber hat.
Rund 296 Mio. Franken kostet die Wasserkraftreserve die Schweizer Stromkonsumenten. Grundlage dafür ist die am 1. Oktober 2022 in Kraft getretene bundesrätliche Verordnung. Der Bundesrat sah sich verpflichtet, die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz im Winter 2022/2023 mittels der Verordnung sicher zu stellen. Geschuldet ist dies an der Tatsache, dass die Schweiz in den Wintermonaten auf die Stromimporte aus den Nachbarländern angewiesen ist. Doch aufgrund der aktuellen europäischen Energiekrise ist die Versorgung durch Importe nicht mehr gesichert. Die Reserve soll bezwecken, dass die Versorgungssicherheit gegen Ende des Winters über wenige Wochen sichergestellt ist. Dies auch bei abnehmender Verfügbarkeit von inländischen Produktionsstätten, reduzierten Importmöglichkeiten und zunehmendem inländischen Verbrauch.
Die Beschaffung
Die genauen Eckwerte der Beschaffung wurden von der ElCom definiert und am 3. Oktober veröffentlicht. Gemäss diesen Eckwerten sollte die Wasserkraftreserve für den Winter 2022/2023 einen Umfang von 500 GWh plus/minus 166 GWh haben. Dies entspricht dem jährlichen Verbrauch von rund 110'000 durchschnittlichen Schweizer Haushalten oder rund 5 % der gesamten Stauseekapazität. Mittels eines Ausschreibungsverfahrens, beschaffte die Swissgrid die erforderliche Strommenge bei Speicherkraftwerken – die in die Schweizer Regelzone einspeisen. An der durchgeführten Ausschreibung haben 14 Speicherkraftwerke mit einer Gesamtmenge von 672 GWh teilgenommen. Beschafft wurden 400 GWh zu einem Durchschnittspreis von 739.97 Euro/MWh. Der Preis von ca. 74 Rp/kWh ist 3.5 Mal höher als der durchschnittliche Haushaltstarif von 20.79 Rp/kWh. Die ausgewählten Speicherkraftwerke erhalten, gegen Entgelt, vom 1. Dezember bis 15. Mai einen Teil des Wassers zurück. Aufgrund der historischen Füllstandskurven (siehe Abbildung 1) wurde der 15. Mai ausgesucht, denn ab diesem Zeitpunkt sollten spätestens die Füllstände wieder steigen.
Die Finanzierung
Die CHF 296 Mio. Kosten für die Reservebildung werden über eine zusätzliche Abgabe der Swissgrid finanziert, die die Endkonsumenten bezahlen. Die Kosten werden so von den Verbrauchern anteilsmässig getragen. Der neue Tarif kommt erst 2024 zum ersten Mal zum Tragen, da die Swissgrid den Tarif für die Systemdienstleistungen SDL für das Jahr 2023 schon im März 2022 – und so vor der Reservebildung – bekanntgegeben hat. Ob der neue Tarif separat ausgewiesen wird oder Teil der SDL sein wird, ist noch unklar und muss durch das BFE entschieden werden. Die Höhe des neuen Tarifs ist bis zum aktuellen Zeitpunkt unbekannt. Eigenen Berechnungen zufolge wird er ungefähr 0.5 Rp/kWh betragen.
Die Funktionsweise
Mit der Wasserkraftreserve sollte eine kurze Phase gegen Ende des Winters – wenn das Angebot die Nachfrage nicht mehr decken kann – überbrückt werden. Erkennt eine Bilanzgruppe, dass ihre Nachfrage nicht gedeckt ist und ist sie auch nicht in der Lage den benötigten Strom an der Börse zu beschaffen, meldet sie sich bei der Swissgrid. Die Swissgrid ruft anschliessend die benötigte Energie bei einem der Speicherkraftwerke ab. Für den erhaltenen Strom bezahlt die Bilanzgruppe den Marktpreis plus einen noch nicht definierten Aufschlag. Das Speicherkraftwerk erhält für seinen Strom einen Preis, der auf einer – von der ElCom definierten – Preisformel basiert. Zusätzlich erhalten die Anbieter das Entgelt für das Vorhalten der Energie.
Die Folgen für Netzbetreiber und Schweizer Konsumenten
Die Wasserkraftreserve hat für die Schweizer Netzbetreiber und Konsumenten für den Winter 2022/2023 resp. für das Jahr 2023 keine unmittelbaren Folgen. Die rund 296 Mio. Franken, die die Reserve gekosten hat, werden erst im Jahr 2024 auf die Konsumenten übergewälzt. Wie der neue Tarif zu behandeln ist, ist noch offen. Ob der neue Tarif ein Teil der SDL sein wird oder separat ausgewiesen wird, wird vom BFE entschieden. Entscheidet sich das BFE dafür, den Tarif der Wasserkraftreserve separat auszuweisen, muss die Rechnungsstellung angepasst werden, in den Buchhaltungssystemen muss ein neues Konto eingerichtet werden und der Wertfluss muss korrekt erfolgen. In der Kostenrechnung wird eine neue Position entstehen. Entscheidet sich das BFE jedoch, die Wasserkraftreserve als Teil der SDL zu verbuchen, werden diese Aufwände vermieden. Noch unbekannt ist, ist wie hoch der neue Tarif sein wird. Bei einem gesamtschweizerischen Stromverbrauch von 58 TWh wird der Tarif unseren Berechnungen zufolge ungefähr 0.5 Rp/kWh betragen. Wie sich der Tarif 2024 zusammensetzen kann, verglichen zu den Tarifen 2022, zeigt die Abbildung 2. Für den durchschnittlichen Schweizer Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 4'500 kWh hat ein zusätzlicher Tarif in Höhe von 0.5 Rp./kWh Mehrkosten von rund 22.5 CHF/a zur Folge.
Abbildung 2: Vergleich der Zusammensetzung
Fazit
Die Stromkonsumenten und die meisten Verteilnetzbetreiber sind von der Funktionsweise der Wasserkraftreserve nicht direkt betroffen. In der Verantwortung steht die Bilanzgruppe, die in einer Mangellage Gebrauch von der Wasserkraftreserve machen muss. Dennoch hat die Wasserkraftreserve unweigerliche Folgen für die Stromkonsumenten. Nämlich mit dem zusätzlichen Preis die sie zahlen. Die Umsetzung erfolgt analog der SDL wiederum durch die Verteilnetzbetreiber. Je nach Ausgestaltung der neuen Abgabe sind Aufwände in der korrekten Umsetzung für die Tarife 2024 zu erwarten.
Quellenverzeichnis
Bundesamt für Energie. (7. September 2022). Von
https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/news-und-medien/medienmitteilungen/mm-test.html?dyn_startDate=01.01.2010&dyn_endDate=16.11.2022&dyn_pageIndex=1 abgerufen
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https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiP1Zn507L7AhUngf0HHQYABxcQFnoECBAQAQ&url=https%3A%2%2Fwww.elcom.admin.ch%2Fdam%2Felcom%2Fde%2Fdokumente
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https://www.swissgrid.ch/de/home/newsroom/newsfeed/20221025-01.html abgerufen
Swissgrid. (2022). Von
https://www.swissgrid.ch/de/home/about-us/company/winter22-23.html abgerufen
UVEK. (7. September 2022). Von
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/73022.pdf abgerufen
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