Aktuell

Wegweiser Strommarktöffnung 2024

Strommarktöffnung – Ist Ihr EVU vorbereitet?

Der Bundesrat bekräftig die vollständige Liberalisierung des Strommarktes - ein Inkrafttreten per 1.1.2024 ist wahrscheinlich. Bereiten Sie sich jetzt gezielt und effizient auf die Marktöffung vor. In drei Schritten begleiten wir Sie von der Standortbestimmung bis zur Identifizierung von Massnahmen anhand unseres Reifegradmodells.

Ausgangslage

Der Bundesrat hat die angestrebte vollständige Marktöffnung des Strommarktes nochmals bekräftigt. Zurzeit wird mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes per 1.1.2024 gerechnet.

Die Gesetzesvorlage zur Strommarktöffnung und die Begleitmassnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien werden als Paket behandelt. Das UVEK ist vom Bundesrat beauftragt, parallel zu den Arbeiten für die Öffnung des Strommarktes, auch eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Energiegesetzes (EnG) vorzubereiten. Voraussichtlich Mitte 2021 dürften die entsprechenden Botschaften dem Parlament vorgelegt und in einem Szenario der schnellen Umsetzung bis Ende 2022 beraten werden. Ein allfälliges Referendum und eine Volksabstimmung berücksichtigt, könnte die vollständige Marktöffnung folglich im Januar 2024 eintreten.

Bereiten Sie sich jetzt gezielt und effizient auf die volle Liberalisierung im Strommarkt vor.

 

Ziel des Projekts Wegweiser Marktöffnung 2024

Sie kennen …
… die Fakten der vollen Marktöffnung (gesetzliche und regulatorische Anforderungen),
… die relevanten technologischen Entwicklungen und
… die gesellschaftlichen Veränderungen bezüglich Werte und Konsumverhalten.

Unsere unabhängige und kompetente Beratung ermöglicht eine systematische Erfassung Ihrer aktuellen Ausgangslage (IST-Analyse). Zusammen mit Ihnen und ausgehend von Ihrer individuellen Ausgangslage entwickeln wir den für Ihr Werk anzustrebenden Soll-Zustand.

Auf der Basis der Analyse leiten wir die erforderlichen Hausaufgaben ab, welche es braucht, damit Sie als Verteilnetzbetreiber im liberalisierten Markt erfolgreich bestehen können. Mit der Erarbeitung von konkreten Handlungsoptionen zeigen wir Ihnen auf, welche Chancen zur Weiterentwicklung bestehen.

Vorgehen und Methodik

  1. In einem ersten Schritt schaffen wir die Fakten: Übersicht der neuen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, der Chancen und Herausforderungen im technischen Wandel» (z.B. intelligente Netze, Häuser, Quartiere, Steuer- und Speicherung, E-Mobilität) sowie der gesellschaftlichen Veränderungen bezüglich Werte und Konsum-verhalten.
    - komplette Anforderungskriterien, thematisch klar strukturiert 
    - möglicher Handlungsspielraum wird aufgezeigt und beschrieben

  2. In einem zweiten Schritt folgt das Herzstück - die Standortbestimmung: Basis dafür ist die Prozesslandkarte EVU mit den Schwerpunktthemen. Mit Hilfe der Methodik des Reifegradmodells wird der IST-Zustand bestimmt. Dies erfolgt in zwei bis drei Workshops (jeweils ca. 3.5 h) vor Ort. Nach der erfolgten IST-Analyse wird der SOLL- Reifegrad bestimmt. Dabei werden die individuellen Voraussetzungen und Rahmen-bedingungen berücksichtigt.

  3. Im dritten Schritt erfolgt die Gap-Analyse IST-SOLL: Als Resultat werden die erforder-lichen Massnahmen und möglichen Handlungsoptionen abgeleitet. Die Bewertung der Dringlichkeit je Thema erfolgt mittels Ampelsystem. Die Umsetzung der Mass-nahmen wird zeitlich priorisiert und auf einer Roadmap dargestellt.

    Lieferobjekte:
    - Projektbericht (Zusammenfassung der Resultate aus dem Reifegradmodell)
    - Roadmap (Priorisierung der Umsetzung des Handlungsbedarfs)
    - Abschlusspräsentation vor Ort (je nach Bedarf auch vor einem grösseren Gremi-um, z.B. Verwaltungsrat, Gemeinderat, Vorstandskommission, …)

Wegweiser Marktöffnung 2024

Referenzstimme: "Das Projekt Wegweiser Marktöffnung 2024 hat mir als Betriebsleiter einen umfassenden und doch fokussierten Überblick gegeben. Dank der Ist-Analyse durch einen externen Berater und der Definition des für uns sinnvollen Zielbilds kennen wir die erforderlichen Massnahmen."

 

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